Hilfsmittel für den Arbeitsplatz und die Berufsausbildung können Serienprodukte wie ergonomisch gestaltete Maschinen, Werkzeuge oder Arbeitstische sein, die jeder Mitarbeiter im Unternehmen nutzen kann. Es können aber auch Sonderanfertigungen sein, die speziell für Menschen mit Behinderung oder Erkrankung entwickelt wurden. Ziel ist, die Arbeitsbedingungen an die veränderten Eigenschaften der gesundheitlich beeinträchtigten Mitarbeiter anzupassen, um eine dauerhafte Teilhabe am Arbeitsleben zu erreichen und zu sichern.
Hilfsmittel für den Arbeitsplatz und die Berufsausbildung umfassen im weitesten Sinne alle Produkte, die Menschen mit Funktionsstörungen bei der Ausführung ihrer Arbeitstätigkeit helfen. Entweder sind dies handelsübliche Produkte (zum Beispiel ein vibrationsgeminderter Abbruchhammer) oder speziell gefertigte Produkte für Mitarbeiter mit Behinderung oder Erkrankung (zum Beispiel ein besonders niedriger Bürostuhl für einen Beschäftigten mit Kleinwuchs). Diese als Hilfsmittel eingesetzten Arbeitsmittel können am Körper getragene Arbeitsmittel (zum Beispiel orthopädische Sicherheitsschuhe), fest installierte Arbeitsmittel (zum Beispiel Deckenkrane) oder mobile Arbeitsmittel sein (zum Beispiel Transportfahrzeuge). Hilfsmittel für den Arbeitsplatz, die speziell auf die Bedürfnisse des behinderten Arbeitnehmers abgestimmt sind, werden meist im engeren Sinne Technische Arbeitshilfen genannt.
Laut Definition des BIH (Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen) sollen solche "Technischen Arbeitshilfen vorhandene Fähigkeiten fördern, Restfähigkeiten nutzen, unterstützen und gleichzeitig schützen, aber auch ausgefallene Fähigkeiten zumindest teilweise ersetzen. Ziel ihres Einsatzes ist es,
- bei bestimmten Behinderungen die Arbeitstätigkeit überhaupt erst zu ermöglichen,
- die Arbeitsausführung zu erleichtern, d.h. Arbeitsbelastungen zu verringern, und
- die Arbeitssicherheit zu gewährleisten.
Technische Arbeitshilfen kommen als singuläre Maßnahme der behinderungsgerechten Arbeitsplatzgestaltung vor (zum Beispiel als orthopädischer Bürostuhl). Sie sind aber meist Bestandteil einer umfassenden ergonomischen und behinderungsgerechten Gestaltung des Arbeitsplatzes und seines Umfelds."
Über ihren Einsatz wird mit Hilfe der Profilmethode entschieden. Bekannte Verfahren sind MELBA und IMBA. Die Technischen Berater der Integrationsämter und Arbeitsagenturen helfen Arbeitgebern und Arbeitnehmern bei der Auswahl geeigneter technischer Arbeitshilfen.
In vielen Fällen sind jedoch bereits organisatorische oder ergonomische Maßnahmen für die Arbeitsplatzgestaltung funktional beeinträchtigter Menschen ausreichend. Eine organisatorische Maßnahme ist beispielsweise die Änderung der Arbeitszeiten und die Anordnung von Arbeitsmitteln in bequemer Reichweite eine ergonomische Maßnahme, um Zwangshaltungen zu vermeiden.
Mehr zum Einsatz von technischen Arbeitshilfen am Arbeitsplatz im Infobrief von talentplus.
Finanzierung
Hilfsmittel für den Arbeitsplatz und die Berufsausbildung sind als Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben durch die Rehabilitationsträger (§ 33, § 34 SGB IX) oder als Begleitende Hilfe im Arbeitsleben durch das Integrationsamt bei anerkannter Schwerbehinderung förderfähig (§ 102 SGB IX in Verbindung mit § 19 SchwbAV).
Leistungen werden sowohl für Angestellte, Beamte, Selbstständige und Auszubildende als auch für Arbeitgeber gewährt. Die zuständigen Kostenträger hängen von den individuellen Voraussetzungen wie der Behinderungsursache oder den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungszeiten ab.
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Gesetze, Verordnungen, Richtlinien
Zentrale Gesetzesgrundlage für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bildet das SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen). Dieses Sozialgesetzbuch beinhaltet Leistungen, welche Nachteile aufgrund einer Behinderung beseitigen oder reduzieren sollen. Es steht nicht mehr der Fürsorgegedanke im Mittelpunkt, sondern die Selbstbestimmung und Teilhabe des behinderten Menschen.
Das SGB IX benennt allgemein die Leistungsgruppen (§ 5) und die Rehabilitationsträger (§ 6). Vorrangig gelten jedoch die speziellen Regelungen der unterschiedlichen Sozialgesetzbücher (zum Beispiel zur Arbeitsförderung, Rentenversicherung, Unfallversicherung), die aufgrund des gegliederten Sozialversicherungssystems in Deutschland bestehen. Die jeweiligen Zuständigkeiten ergeben sich aus dem Zusammenspiel dieser unterschiedlichen Sozialgesetzgebungen.
Außer den Sozialgesetzbüchern schaffen noch andere Gesetze und Verordnungen den gesetzlichen Rahmen für die Teilhabe am Arbeitsleben und den Schutz am Arbeitsplatz wie beispielsweise die Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung oder die Arbeitsstättenverordnung.
Einige Rechtsgrundlagen:
Hier finden Sie Urteile zur Arbeitsplatzgestaltung aus der Rechtdatenbank von REHADAT.
Weiterführende Links
Lesetipp
Lesehinweise zur Arbeitsplatzgestaltung aus der Literaturdatenbank von REHADAT